# Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke ist gegen einen jährlichen oder halbjährlichen Eigenanteil erhältlich, der im Gesetz mit 80 Euro je Jahr und 40 Euro je halbes Jahr angelegt ist und regelmäßig zusammen mit der Ausgleichsabgabe angepasst wird. Blinde Menschen, hilflose Menschen sowie Beziehende bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke kostenfrei. Der aktuelle Eigenanteil ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Versorgungsaemter beziehungsweise nach Landesrecht zuständige Behörden |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Mobilität, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und einem der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl
- Gültige Wertmarke im Ausweis
- Antrag bei der zuständigen Behörde
- Für die kostenfreie Wertmarke Blindheit, Hilflosigkeit oder Bezug bestimmter Sozialleistungen

## Kombinierbarkeit

Wer die unentgeltliche Beförderung nutzt, erhält keine Kfz-Steuerermäßigung nach Paragraf 3a Absatz 2 KraftStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke beantragen?

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und einem der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl

### Wo gilt Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer die unentgeltliche Beförderung nutzt, erhält keine Kfz-Steuerermäßigung nach Paragraf 3a Absatz 2 KraftStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/unentgeltliche-befoerderung-im-oeffentlichen-nahverkehr-mit-wertmarke-versorgungsaemter-be
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/unentgeltliche-befoerderung-im-oeffentlichen-nahverkehr-mit-wertmarke-versorgungsaemter-be
