# Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zeitweise verdoppelt als Innovationsprämie. Das BAFA hat das Programm zum 18. Dezember 2023 beendet. Nachfolger für Privatpersonen ist die E-Auto-Förderung 2026.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Beendet zum 18.12.2023 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Programm ist beendet, Neuanträge sind nicht mehr möglich
- Für bereits bewilligte Fälle gelten die Bedingungen der jeweiligen Richtlinienfassung

## Kombinierbarkeit

Nachfolge: E-Auto-Förderung 2026 des BAFA

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Umweltbonus für Elektrofahrzeuge beantragen?

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Programm ist beendet, Neuanträge sind nicht mehr möglich

### Wo gilt Umweltbonus für Elektrofahrzeuge?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Umweltbonus für Elektrofahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Umweltbonus für Elektrofahrzeuge beantragen?

Beendet zum 18.12.2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Umweltbonus für Elektrofahrzeuge mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachfolge: E-Auto-Förderung 2026 des BAFA Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Umweltbonus für Elektrofahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Umweltbonus für Elektrofahrzeuge noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/umweltbonus-fuer-elektrofahrzeuge-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/umweltbonus-fuer-elektrofahrzeuge-bafa
