# Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII)

Angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden als Bedarf anerkannt, soweit Leistungsberechtigte sie nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Bei gesetzlich Versicherten gelten die monatlichen Beiträge einschließlich Zusatzbeitrag und Beitragszuschlag als angemessen. Bei privat Versicherten sind Beiträge bis zur Hälfte des Basistarifs angemessen; höhere Beiträge werden nur für bis zu drei Monate, auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen bis zu sechs Monate übernommen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII
- Bestehender Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
- Beiträge können nicht aus eigenem Einkommen getragen werden

## Kombinierbarkeit

Wird zusätzlich zum Regelbedarf übernommen. Wer gar nicht krankenversichert ist, erhält stattdessen Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel SGB XII. Zuzahlungen zur Krankenversicherung können in stationären Einrichtungen als Darlehen übernommen werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII) beantragen?

Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII

### Wo gilt Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird zusätzlich zum Regelbedarf übernommen. Wer gar nicht krankenversichert ist, erhält stattdessen Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel SGB XII. Zuzahlungen zur Krankenversicherung können in stationären Einrichtungen als Darlehen übernommen werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__32.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__32.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/uebernahme-der-kranken-und-pflegeversicherungsbeitraege-in-der-sozialhilfe-paragraph-32-sg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/uebernahme-der-kranken-und-pflegeversicherungsbeitraege-in-der-sozialhilfe-paragraph-32-sg
