# Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Verpflichtet sind in der Regel die Erben oder die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen. Übernommen wird nur eine einfache, ortsübliche Bestattung; aufwändige Grabmale oder Trauerfeiern werden nicht finanziert. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, möglichst bevor die Rechnung beglichen wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises am letzten Wohnort der verstorbenen Person |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Antrag möglichst vor Beauftragung des Bestatters, spätestens zeitnah nach der Bestattung; eine gesetzliche Ausschlussfrist nennt Paragraph 74 SGB XII nicht |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist zur Kostentragung verpflichtet (Erbe oder bestattungspflichtiger Angehöriger)
- Kostentragung ist wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar
- Kosten sind erforderlich und ortsüblich
- Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht aus

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenüber dem Nachlass, Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträgen und Ansprüchen gegen Dritte, etwa aus Unfallversicherung oder Beihilfe. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die verstorbene Person selbst Sozialhilfe bezogen hat.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII) beantragen?

Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist zur Kostentragung verpflichtet (Erbe oder bestattungspflichtiger Angehöriger)

### Wo gilt Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII) beantragen?

Antrag möglichst vor Beauftragung des Bestatters, spätestens zeitnah nach der Bestattung; eine gesetzliche Ausschlussfrist nennt Paragraph 74 SGB XII nicht Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber dem Nachlass, Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträgen und Ansprüchen gegen Dritte, etwa aus Unfallversicherung oder Beihilfe. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die verstorbene Person selbst Sozialhilfe bezogen hat. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/74.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/74.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/uebernahme-der-bestattungskosten-sozialbestattung-paragraph-74-sgb-xii-sozialamt-der-stadt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/uebernahme-der-bestattungskosten-sozialbestattung-paragraph-74-sgb-xii-sozialamt-der-stadt
