# U25 - Junge Kulturinitiativen

U25 richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste eigene Kulturprojekte auf die Beine stellen wollen. Gefördert werden experimentelle Vorhaben, die Menschen vor Ort einbinden und gesellschaftliche Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Das Programm senkt bewusst die Huerden gegenueber der regulaeren Projektförderung. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Fonds Soziokultur e.V. |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Studierende |
| Themen | Kultur, Bildung |
| Frist | 2. Oktober bis 2. November 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellende zwischen 18 und 25 Jahren
- Experimentelles Projekt mit Beteiligung vor Ort
- Antrag über das Antragsportal des Fonds

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann U25 - Junge Kulturinitiativen beantragen?

U25 - Junge Kulturinitiativen richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Studierende. Zusätzlich gilt: Antragstellende zwischen 18 und 25 Jahren

### Wo gilt U25 - Junge Kulturinitiativen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich U25 - Junge Kulturinitiativen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich U25 - Junge Kulturinitiativen beantragen?

2. Oktober bis 2. November 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für U25 - Junge Kulturinitiativen?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25
- Antragstellung: https://antragsportal.fonds-soziokultur.de/login/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/u25-junge-kulturinitiativen-fonds-soziokultur-e-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/u25-junge-kulturinitiativen-fonds-soziokultur-e-v
