# TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge

TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Mindestbetrag | 25.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | eingestellt zum 05.05.2026 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung ist seit dem 05.05.2026 nicht mehr möglich
- Nachfolger ist die Bundes-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27.04.2026
- Die Bewilligungssumme eines Vorhabens musste mindestens 25.000 Euro betragen
- Bei laufenden Bewilligungen: Betrieb der Ladeinfrastruktur mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg, Inbetriebnahme innerhalb von 18 Monaten nach Zuwendungsbescheid

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge beantragen?

TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Antragstellung ist seit dem 05.05.2026 nicht mehr möglich

### Wie viel Geld gibt es bei TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge beantragen?

eingestellt zum 05.05.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fuer-elektronutzfahrzeuge-truckcharge-at-bw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/truckcharge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektro-nutzfahrzeuge-ministerium-fuer-verkehr-baden
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/truckcharge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektro-nutzfahrzeuge-ministerium-fuer-verkehr-baden
