# Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg

Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung teilweise über die L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Sonstiges, Sport, Natur und Umwelt |
| Frist | Jährliches Ausschreibungsverfahren des Wirtschaftsministeriums, zuletzt Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Träger einer öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtung in Baden-Württemberg
- Vorhaben mit touristischer Infrastrukturwirkung
- Beachtung der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift und Ausschreibung
- Fördersatz und Antragsweg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erfragen

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zur Tourismusfinanzierung Plus für private Betriebe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg beantragen?

Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Träger einer öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtung in Baden-Württemberg

### Wo gilt Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg beantragen?

Jährliches Ausschreibungsverfahren des Wirtschaftsministeriums, zuletzt Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zur Tourismusfinanzierung Plus für private Betriebe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/allgemein/finanzhilfen/artikelseiten/tourismusinfrastruktur.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/allgemein/finanzhilfen/artikelseiten/tourismusinfrastruktur.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/tourismusinfrastrukturprogramm-tip-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-wirtschaft-arbeit-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/tourismusinfrastrukturprogramm-tip-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-wirtschaft-arbeit-u
