# Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Sonstiges, Kultur, Natur und Umwelt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorrangig kommunale Gebietskörperschaften sowie steuerbegünstigte Körperschaften wie gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Träger dürfen nicht gewinnorientiert handeln oder müssen das öffentliche Interesse vorrangig verfolgen
- Regionales Tourismuskonzept mit Entwicklungszielen und Übernachtungsstatistik erforderlich
- Antrag vor Vorhabenbeginn
- Gegebenenfalls Klimaverträglichkeitsprüfung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen beantragen?

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vorrangig kommunale Gebietskörperschaften sowie steuerbegünstigte Körperschaften wie gemeinnützige Vereine und Stiftungen

### Wie viel Geld gibt es bei Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Welche Unterlagen brauche ich für Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/tourismusfoerderrichtlinie-niedersachsen-nbank-investitions-und-foerderbank-niedersachsen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/tourismusfoerderrichtlinie-niedersachsen-nbank-investitions-und-foerderbank-niedersachsen
