# Tierheimförderrichtlinie Brandenburg

Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Soziales, Ehrenamt |
| Frist | Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 ausser Kraft; Anträge können ab dem 30. April 2026 postalisch eingereicht werden |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisation: eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH oder gemeinnützige AG
- Betrieb eines Tierheims oder einer aehnlichen Einrichtung im Land Brandenburg
- Gebäude dürfen ausschließlich zur Unterbringung und Pflege herrenloser, ausgesetzter, zurückgelassener, verlorener oder abgegebener Tiere genutzt werden
- Antragstellung postalisch bei der ILB mit dem Formular von der Programmseite

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Tierheimförderrichtlinie Brandenburg beantragen?

Tierheimförderrichtlinie Brandenburg richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisation: eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH oder gemeinnützige AG

### Wie viel Geld gibt es bei Tierheimförderrichtlinie Brandenburg?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 50.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Tierheimförderrichtlinie Brandenburg?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Tierheimförderrichtlinie Brandenburg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Tierheimförderrichtlinie Brandenburg beantragen?

Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 ausser Kraft; Anträge können ab dem 30. April 2026 postalisch eingereicht werden Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Tierheimförderrichtlinie Brandenburg?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/tierheimfoerderrichtlinie/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/tierheimfoerderrichtlinie/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/tierheimfoerderrichtlinie-brandenburg-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mleuv
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/tierheimfoerderrichtlinie-brandenburg-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mleuv
