# Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)

Thüringen fördert kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks und wirtschaftsnaher Dienstleistungen bei der Erschließung auslaendischer Absatzmaerkte. Für Messebeteiligungen werden bis zu 50 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau übernommen, höchstens 10.000 Euro, zuzueglich einer Kostenpauschale von zehn Prozent. Für Kontaktanbahnung im Ausland gibt es eine Festbetragsfinanzierung von 1.600 Euro, Reisekosten sind ausgeschlossen. Große Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerke können gefördert werden, wenn sie an Gemeinschaftsständen des offiziellen Messeprogramms teilnehmen. Der Antrag muss acht Wochen vor Messebeginn vorliegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.600 Euro |
| Gültig | Thüringen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Export |
| Frist | laufend, Antrag acht Wochen vor Messebeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder wirtschaftsnaher Freier Beruf
- Mindestausgaben von 1.000 Euro bei Messebeteiligungen, 1.600 Euro bei Kontaktanbahnung
- Antrag spätestens acht Wochen vor Messebeginn über das Kundenportal
- Gewährung als De-minimis-Beihilfe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung) beantragen?

Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen

### Wie viel Geld gibt es bei Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung) beantragen?

laufend, Antrag acht Wochen vor Messebeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/aussenwirtschaftsfoerderung-messefoerderung-und-kontaktanbahnung
- Antragstellung: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/aussenwirtschaftsfoerderung-messefoerderung-und-kontaktanbahnung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/thueringer-aussenwirtschaftsfoerderung-messefoerderung-und-kontaktanbahnung-thueringer-auf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Thüringen: https://antragio.com/bundesland/thueringen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/thueringer-aussenwirtschaftsfoerderung-messefoerderung-und-kontaktanbahnung-thueringer-auf
