# THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen

Für das Verpflichtungsjahr 2025 sind beide Meldefristen verstrichen: Fahrzeugmeldungen nach § 7 waren bis zum 15. November 2025 möglich, Meldungen öffentlicher Ladepunkte nach § 6 bis zum 28. Februar 2026. Das Umweltbundesamt hat die Bearbeitung abgeschlossen und die Statistik zum Verpflichtungsjahr 2025 mit Stand 30. Juni 2026 veröffentlicht. Eine nachträgliche Meldung ist ausgeschlossen, denn es handelt sich um gesetzliche Fristen, die nicht zur Disposition stehen; wer 2025 nichts eingereicht hat, kann die Prämie für dieses Jahr nicht mehr nachholen. Stattdessen ist die Anmeldung für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 der richtige Weg, dessen Fahrzeugfrist am 15. November 2026 endet. Zur Größenordnung: 2025 gingen rund 732 Mitteilungen beim UBA ein, bescheinigt wurden rund 5.192 GWh, davon etwa 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten und 3.143 GWh aus pauschalen Schaetzwerten für nicht öffentliches Laden; erfasst wurden rund 1,85 Millionen Fahrzeuge, das sind etwa 58 Prozent des berechtigten Bestandes.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltbundesamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine, Landwirtschaft |
| Themen | THG-Quote, Mobilität |
| Frist | abgelaufen: 15. November 2025 (Fahrzeuge) bzw. 28. Februar 2026 (öffentliche Ladepunkte) |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Keine nachträgliche Antragstellung für 2025 möglich
- Gesetzliche Ausschlussfristen nach § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV
- Bearbeitung der Anträge für 2025 durch das UBA abgeschlossen
- Für eine Prämie ist die Anmeldung für das Verpflichtungsjahr 2026 erforderlich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen beantragen?

THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Keine nachträgliche Antragstellung für 2025 möglich

### Wo gilt THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen beantragen?

abgelaufen: 15. November 2025 (Fahrzeuge) bzw. 28. Februar 2026 (öffentliche Ladepunkte) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Ver%C3%B6ffentlichung%20Zahlen%20Verpflichtungjahr%202025.pdf
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/thg-quote-verpflichtungsjahr-2025-meldefristen-abgelaufen-umweltbundesamt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/thg-quote-verpflichtungsjahr-2025-meldefristen-abgelaufen-umweltbundesamt
