# THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte rechnen nicht mit einem Pauschalwert ab, sondern mit der tatsaechlich gemessenen Strommenge, die im Verpflichtungsjahr für Straßenfahrzeuge entnommen wurde. Seit der Neuordnung des Ladesäulenrechts vom 23. Dezember 2025 verweist § 6 der 38. BImSchV auf § 2 Nummer 2 der neuen Ladesäulenverordnung: Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, der sich an einem Standort oder in Räumlichkeiten befindet, die der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig davon, ob der Zugang Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt. Kunden- und Geschäftshausparkplätze fallen darunter, ein reiner Mitarbeiterparkplatz nicht. Voraussetzung ist die Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur nach § 4 Absatz 1 der Ladesäulenverordnung samt Veröffentlichung oder Zustimmung zur Veröffentlichung sowie eine mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge. Zu melden sind Standort, Strommenge in Megawattstunden, Entnahmezeitraum, der Identifizierungscode der ID-Registrierungs-Organisation, seit der Bekanntmachung des UBA vom 10. Juni 2026 die EVSE Operator ID, sowie für jeden Ladepunkt die vollständige EVSEID. Die Meldung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich und damit deutlich später als bei Fahrzeugen; Aufzeichnungen und Eigenerklärungen sind drei Jahre aufzubewahren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vermieter |
| Themen | THG-Quote, Mobilität, Energie |
| Frist | 28. Februar des Folgejahres (Meldung nach § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Betreibereigenschaft nach § 2 Nummer 3 der Ladesäulenverordnung in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 39 der Verordnung (EU) 2023/1804; Eigentum am Ladepunkt ist nicht erforderlich
- Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur nach § 4 Abs. 1 der Ladesäulenverordnung und Veröffentlichung oder Zustimmung zur Veröffentlichung
- Mess- und eichrechtskonforme Erfassung der entnommenen Strommenge
- Angabe von Standort, Strommenge in MWh, Entnahmezeitraum, Operator ID und vollständiger EVSEID je Ladepunkt
- Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte und zur Mess- und Eichrechtskonformität
- Nutzung der UBA-Excel-Vorlagen, getrennt für Mitteilungen bis 5.000 und über 5.000 MWh
- Je Ladepunkt ist im Verpflichtungsjahr nur eine Mitteilung möglich (§ 8 Abs. 1 Satz 3); sie kann unterjährig erfolgen, wenn Jahr und Entnahmezeitraum benannt werden

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Investitionsförderung für Ladeinfrastruktur; die Strommenge darf nicht zusätzlich als Fahrzeug-Schaetzwert geltend gemacht werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) beantragen?

THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Betreibereigenschaft nach § 2 Nummer 3 der Ladesäulenverordnung in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 39 der Verordnung (EU) 2023/1804; Eigentum am Ladepunkt ist nicht erforderlich

### Wo gilt THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) beantragen?

28. Februar des Folgejahres (Meldung nach § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Investitionsförderung für Ladeinfrastruktur; die Strommenge darf nicht zusätzlich als Fahrzeug-Schaetzwert geltend gemacht werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__6.html
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/thg-quote-fuer-oeffentlich-zugaengliche-ladepunkte-6-der-38-bimschv-umweltbundesamt-besche
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/thg-quote-fuer-oeffentlich-zugaengliche-ladepunkte-6-der-38-bimschv-umweltbundesamt-besche
