# Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel

Das Umweltbundesamt stellt in seinem FAQ ausdrücklich klar, dass auch Behörden mit ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und dafür Pooling-Dienstleister beauftragen dürfen. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt keine Rolle. Für kommunale Fuhrparks mit E-Bussen der Klasse M3 sind das schnell fünfstellige Beträge je Fahrzeug und Jahr.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltbundesamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | THG-Quote, Mobilität |
| Frist | 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Fahrzeuge sind auf die Behörde oder den Eigenbetrieb zugelassen
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Meldung über die eigene Verwaltung oder einen bestimmten Dritten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel beantragen?

Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Fahrzeuge sind auf die Behörde oder den Eigenbetrieb zugelassen

### Wo gilt Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel beantragen?

15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq_vollzug_38._bimschv_0.pdf
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/teilnahme-von-behoerden-und-kommunen-am-thg-quotenhandel-umweltbundesamt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/teilnahme-von-behoerden-und-kommunen-am-thg-quotenhandel-umweltbundesamt
