# Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Die einzustellende Person ist mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 6 der letzten 7 Jahre Leistungsbezug ohne oder mit nur kurzer Erwerbstätigkeit
- Bei schwerbehinderten Menschen oder Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind genuegen 5 Jahre
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Bewilligung durch das zuständige Jobcenter

## Kombinierbarkeit

Qualifizierungskosten bis 3.000 Euro je Förderfall

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beantragen?

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) richtet sich an Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Die einzustellende Person ist mindestens 25 Jahre alt

### Wie viel Geld gibt es bei Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Qualifizierungskosten bis 3.000 Euro je Förderfall Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beschaeftigungschanchen-im-SGB-II/Teilhabechancengesetz/Fragen-und-Antworten-Teilhabechancen-Langzeitarbeitslose/faq-teilhabechancen-langzeitarbeitslose.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-teilhabechancengesetz-jobcenter-bundesministerium-fuer-arbeit-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-teilhabechancengesetz-jobcenter-bundesministerium-fuer-arbeit-und
