# Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags stellen und die Freischaltung durch das Jobcenter abwarten. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Die einzustellende Person ist mindestens 25 Jahre alt
- Sie hat innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen und war nicht oder nur kurz erwerbstätig
- Bei schwerbehinderten Personen oder mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt genügen fünf Jahre Leistungsbezug
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, auch Teilzeit möglich
- Freistellung für das Coaching im ersten Förderjahr bei Entgeltfortzahlung

## Kombinierbarkeit

Kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung des Jobcenters. Bei dieser Förderung sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen, es entsteht also kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine parallele Förderung nach Paragraf 16e SGB II oder ein Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II) beantragen?

Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II) richtet sich an Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Die einzustellende Person ist mindestens 25 Jahre alt

### Wie viel Geld gibt es bei Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II) beantragen?

Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags stellen und die Freischaltung durch das Jobcenter abwarten. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung des Jobcenters. Bei dieser Förderung sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen, es entsteht also kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine parallele Förderung nach Paragraf 16e SGB II oder ein Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitleistungsbeziehenden
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-sozialer-arbeitsmarkt-nach-paragraf-16i-sgb-ii-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-sozialer-arbeitsmarkt-nach-paragraf-16i-sgb-ii-jobcenter
