# Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)

Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | Laufend, Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Die Person ist über 25 Jahre alt und hat seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurz gearbeitet und dabei Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen
- Bei minderjährigem Kind im Haushalt oder Schwerbehinderung genügt ein Leistungsbezug in den vergangenen 5 Jahren
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teilzeit möglich, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen
- Antrag und Freischaltung durch das Jobcenter vor Abschluss des Arbeitsvertrags
- Freistellung für das Coaching im ersten Förderjahr

## Kombinierbarkeit

Coaching, Weiterbildung bis 3.000 Euro und Praktika bei anderen Arbeitgebern sind Teil der Förderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II) beantragen?

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II) richtet sich an Unternehmen, Vereine, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Die Person ist über 25 Jahre alt und hat seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurz gearbeitet und dabei Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen

### Wie viel Geld gibt es bei Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II) beantragen?

Laufend, Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Coaching, Weiterbildung bis 3.000 Euro und Praktika bei anderen Arbeitgebern sind Teil der Förderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitleistungsbeziehenden
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitleistungsbeziehenden
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-paragraf-16i-sgb-ii-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/teilhabe-am-arbeitsmarkt-paragraf-16i-sgb-ii-jobcenter
