# Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse

Die Pflegekasse stellt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen oder Rollstuhlrampen bereit, wenn sie die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Vorrangig werden die Geraete leihweise überlassen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent der Kosten zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Wer die Belastungsgrenze der Krankenversicherung erreicht hat, kann von der Zuzahlung befreit werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Das Hilfsmittel erleichtert die Pflege, lindert Beschwerden oder ermöglicht eine selbständigere Lebensführung
- Keine vorrangige Zuständigkeit der Krankenkasse oder eines anderen Trägers
- Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, ab 18 Jahren

## Kombinierbarkeit

Neben Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und neben Hilfsmitteln der Krankenkasse nach Paragraf 33 SGB V

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse beantragen?

Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

### Wo gilt Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse mit anderen Förderungen kombinieren?

Neben Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und neben Hilfsmitteln der Krankenkasse nach Paragraf 33 SGB V Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Antragstellung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/technische-pflegehilfsmittel-der-pflegekasse-pflegekassen-bei-den-gesetzlichen-krankenkass
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/technische-pflegehilfsmittel-der-pflegekasse-pflegekassen-bei-den-gesetzlichen-krankenkass
