# Stuttgarter Heizungsprogramm

Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Stuttgart |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Vermieter, Kommunen |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | Laufend; ein Jahr zur Umsetzung nach Bewilligung, zwei Jahre beim Wärmenetzanschluss. Förderrichtlinie gültig ab 1. Mai 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestandsgebäude in Stuttgart
- Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen
- Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 bei Denkmalschutz, 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, 3,8 bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser; Luft-Luft-Wärmepumpen SCOP mindestens 4,0
- Wärmenetz mit mindestens 50 Prozent lokal erzeugter erneuerbarer Energie oder Bescheinigung über klimaneutralen Betrieb bis 2035
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen und Energiedienstleistende
- Zusage der KfW darf bei Antragstellung maximal vier Wochen alt sein

## Kombinierbarkeit

Kumulierbar mit Bundes- und Landesförderung von BAFA, KfW und L-Bank; Bonus von 10 Prozent für Inhaber der Stuttgarter FamilienCard oder mit Wohngeld-Lastenzuschuss sowie für Gebäude mit besonderen Herausforderungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Stuttgarter Heizungsprogramm beantragen?

Stuttgarter Heizungsprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Vermieter und Kommunen. Zusätzlich gilt: Bestandsgebäude in Stuttgart

### Wie viel Geld gibt es bei Stuttgarter Heizungsprogramm?

Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Stuttgarter Heizungsprogramm?

Das Programm ist regional begrenzt auf Stuttgart.

### Muss ich Stuttgarter Heizungsprogramm vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Stuttgarter Heizungsprogramm beantragen?

Laufend; ein Jahr zur Umsetzung nach Bewilligung, zwei Jahre beim Wärmenetzanschluss. Förderrichtlinie gültig ab 1. Mai 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Stuttgarter Heizungsprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierbar mit Bundes- und Landesförderung von BAFA, KfW und L-Bank; Bonus von 10 Prozent für Inhaber der Stuttgarter FamilienCard oder mit Wohngeld-Lastenzuschuss sowie für Gebäude mit besonderen Herausforderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Stuttgarter Heizungsprogramm?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/heizungsprogramm
- Antragstellung: https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/heizungsprogramm
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/stuttgarter-heizungsprogramm-landeshauptstadt-stuttgart-amt-fuer-umweltschutz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/stuttgarter-heizungsprogramm-landeshauptstadt-stuttgart-amt-fuer-umweltschutz
