# Stuttgarter Heizungsprogramm

Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Stuttgart |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | Laufend, aktuelle Förderrichtlinie gültig ab 01.05.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude im Stadtgebiet Stuttgart, ausschließlich Bestandsgebäude
- Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen
- Jahresarbeitszahl mindestens 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, 3,8 bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser, 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden, SCOP mindestens 4,0 bei Luft-Luft-Wärmepumpen
- Beim Wärmenetzanschluss mindestens 50 Prozent lokal erzeugte erneuerbare Energien oder Bescheinigung über Klimaneutralität bis 2035
- Kollektoren müssen auf der BAFA-Liste stehen
- Antrag digital vor Beauftragung der Maßnahme
- Zusage der KfW darf bei Antragstellung maximal vier Wochen alt sein

## Kombinierbarkeit

Grundsätzlich kumulierbar mit Bundes- und Landesförderung von BAFA, KfW und L-Bank, sofern diese eine Kombination zulassen; mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist eine Kombination nicht möglich. Wichtig: Bei kumulierter Förderung durch KfW und Stadt Stuttgart sinkt die maximale Gesamtförderung auf 60 Prozent, die städtische Förderung lohnt sich dann meist nicht zusätzlich. Eine Doppelförderung desselben Fördertatbestands mit dem städtischen Energiesparprogramm ist ausgeschlossen. Eigentümer mit Stuttgarter FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschuss erhalten 10 Prozent Bonus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Stuttgarter Heizungsprogramm beantragen?

Stuttgarter Heizungsprogramm richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Gebäude im Stadtgebiet Stuttgart, ausschließlich Bestandsgebäude

### Wie viel Geld gibt es bei Stuttgarter Heizungsprogramm?

Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Stuttgarter Heizungsprogramm?

Das Programm ist regional begrenzt auf Stuttgart.

### Muss ich Stuttgarter Heizungsprogramm vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Stuttgarter Heizungsprogramm beantragen?

Laufend, aktuelle Förderrichtlinie gültig ab 01.05.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Stuttgarter Heizungsprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich kumulierbar mit Bundes- und Landesförderung von BAFA, KfW und L-Bank, sofern diese eine Kombination zulassen; mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist eine Kombination nicht möglich. Wichtig: Bei kumulierter Förderung durch KfW und Stadt Stuttgart sinkt die maximale Gesamtförderung auf 60 Prozent, die städtische Förderung lohnt sich dann meist nicht zusätzlich. Eine Doppelförderung desselben Fördertatbestands mit dem städtischen Energiesparprogramm ist ausgeschlossen. Eigentümer mit Stuttgarter FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschuss erhalten 10 Prozent Bonus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Stuttgarter Heizungsprogramm?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/heizungsprogramm
- Antragstellung: https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/heizungsprogramm
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/stuttgarter-heizungsprogramm-landeshauptstadt-stuttgart
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/stuttgarter-heizungsprogramm-landeshauptstadt-stuttgart
