# Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG)

Von der Stromsteuer befreit ist Strom aus Anlagen über 2 Megawatt Nennleistung, der ausschließlich aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft in Wasserkraftwerken bis 10 Megawatt installierter Generatorleistung erzeugt und vom Anlagenbetreiber am Ort der Erzeugung selbst verbraucht wird. Ebenfalls befreit ist Strom aus Anlagen bis 2 Megawatt Nennleistung aus denselben Quellen oder aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 Megawatt, wenn er im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht oder an dort entnehmende Letztverbraucher geliefert wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Generalzolldirektion, örtlich zuständiges Hauptzollamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft, Privatpersonen |
| Themen | Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erzeugung ausschließlich aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft beziehungsweise in einer hocheffizienten KWK-Anlage bis 2 Megawatt
- Bei Wasserkraft über 2 Megawatt Anlagennennleistung: installierte Generatorleistung des Wasserkraftwerks höchstens 10 Megawatt
- Entnahme zum Selbstverbrauch am Ort der Erzeugung beziehungsweise im räumlichen Zusammenhang
- Erlaubnis beziehungsweise Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt

## Kombinierbarkeit

Schließt die Energiesteuerentlastung nach § 53a EnergieStG für denselben Strom aus und mindert den KWK-Ausschreibungszuschlag nach § 8a Absatz 5 KWKG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) beantragen?

Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erzeugung ausschließlich aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft beziehungsweise in einer hocheffizienten KWK-Anlage bis 2 Megawatt

### Wo gilt Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Schließt die Energiesteuerentlastung nach § 53a EnergieStG für denselben Strom aus und mindert den KWK-Ausschreibungszuschlag nach § 8a Absatz 5 KWKG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/stromsteuerbefreiung-fuer-strom-aus-erdwaerme-wasserkraft-und-hocheffizienter-kwk-9-stroms
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/stromsteuerbefreiung-fuer-strom-aus-erdwaerme-wasserkraft-und-hocheffizienter-kwk-9-stroms
