# Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber

Laedt ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens, ist dieser Vorteil nach Paragraf 3 Nummer 46 EStG steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Wichtigste Bedingung ist, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, eine Gehaltsumwandlung reicht nicht. Die Regelung ist befristet: Nach der Anwendungsvorschrift in Paragraf 52 EStG gilt sie für Vorteile in Lohnzahlungszeiträumen, die vor dem 1. Januar 2031 enden, also bis zum 31. Dezember 2030. Sie gilt auch für das private Fahrzeug des Arbeitnehmers.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen, Anwendung über die Lohnabrechnung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | 31.12.2030 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Laden an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens
- Vorteil muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
- Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG
- Anwendbar bis zum 31. Dezember 2030

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der Dienstwagenbesteuerung und der Pauschalversteuerung übereigneter Ladevorrichtungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber beantragen?

Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber richtet sich an Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Laden an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens

### Wo gilt Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber beantragen?

31.12.2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der Dienstwagenbesteuerung und der Pauschalversteuerung übereigneter Ladevorrichtungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerfreies-laden-von-elektrofahrzeugen-beim-arbeitgeber-bundesministerium-der-finanzen-a
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerfreies-laden-von-elektrofahrzeugen-beim-arbeitgeber-bundesministerium-der-finanzen-a
