# Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Finanzverwaltung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Personal, Energie |
| Frist | befristet, letztmals für Vorteile vor dem 1. Januar 2031 (Paragraf 52 Absatz 4 EStG) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Ladung an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens
- Bei der Ladevorrichtung: Überlassung, nicht Übereignung

## Kombinierbarkeit

Dienstrad nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG, Viertelregelung nach Paragraf 6 EStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG) beantragen?

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG) richtet sich an Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

### Wo gilt Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG) beantragen?

befristet, letztmals für Vorteile vor dem 1. Januar 2031 (Paragraf 52 Absatz 4 EStG) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Dienstrad nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG, Viertelregelung nach Paragraf 6 EStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerfreies-laden-von-e-fahrzeugen-und-e-bikes-beim-arbeitgeber-paragraf-3-nummer-46-estg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerfreies-laden-von-e-fahrzeugen-und-e-bikes-beim-arbeitgeber-paragraf-3-nummer-46-estg
