# Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG)

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Unabhängig von der Frist ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder seit der Anschaffung durchgehend selbst bewohnt war. Der Haken: Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Übergabe oder Grundbucheintrag. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehnjahresfrist wird der Gewinn voll mit dem persönlichen Steuersatz belastet, wobei bereits genutzte Abschreibungen den Gewinn erhöhen. Die Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres liegt bei 1.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Wohneigentum, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Immobilie im Privatvermögen
- Mehr als zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung, maßgeblich sind die obligatorischen Verträge
- Alternativ: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Veräußerungsjahr und in den beiden Vorjahren
- Alternativ: durchgehende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken seit der Anschaffung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG) beantragen?

Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Immobilie im Privatvermögen

### Wo gilt Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG)?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerfreier-immobilienverkauf-nach-zehn-jahren-spekulationsfrist-23-estg-bund-umsetzung-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerfreier-immobilienverkauf-nach-zehn-jahren-spekulationsfrist-23-estg-bund-umsetzung-u
