# Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich das selbst bewohnte Familienheim zu Lebzeiten vollständig schenkungsteuerfrei übertragen, ohne Wertgrenze und ohne Anrechnung auf den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Begünstigt sind auch die Übernahme von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen am Familienheim. Der Haken: Die Wohnung muss im Zeitpunkt der Übertragung tatsächlich gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ferien- und Zweitwohnungen sowie vermietete Objekte sind ausgeschlossen, und die Befreiung gilt nicht zwischen unverheirateten Partnern.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zuwendung zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern unter Lebenden
- Bebautes Grundstück in Deutschland, der EU oder dem EWR
- In dem Objekt wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- Keine Ferienwohnung, Zweitwohnung oder vermietete Wohnung

## Kombinierbarkeit

Verbraucht den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG nicht

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG) beantragen?

Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Zuwendung zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern unter Lebenden

### Wo gilt Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Verbraucht den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG nicht Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerfreie-uebertragung-des-familienheims-unter-ehegatten-zu-lebzeiten-13-absatz-1-nummer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerfreie-uebertragung-des-familienheims-unter-ehegatten-zu-lebzeiten-13-absatz-1-nummer
