# Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)

Wer Mitgliedsbeiträge oder Spenden an eine politische Partei zahlt, bekommt die Haelfte davon direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und höchstens 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Der Abzug erfolgt von der tariflichen Steuer und wirkt damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach Paragraf 18 Absatz 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.650 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zuwendung an eine Partei im Sinne des Paragrafen 2 Parteiengesetz
- Zuwendungsbestätigung der Partei
- Partei ist nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen
- Angabe in der Einkommensteuererklärung

## Kombinierbarkeit

Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10b Absatz 2 EStG für den übersteigenden Betrag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (12):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (4):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Zuwendung an eine Partei im Sinne des Paragrafen 2 Parteiengesetz

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.650 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG) beantragen?

Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10b Absatz 2 EStG für den übersteigenden Betrag Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)?

Für diesen Antrag sind 12 Angaben und 4 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-mitgliedsbeitraege-und-spenden-an-parteien-paragraf-34g-estg-finan
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-mitgliedsbeitraege-und-spenden-an-parteien-paragraf-34g-estg-finan
