# Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)

Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 40.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung, Fenster und Türen, Heizung |
| Frist | Maßnahmen mit Beginn nach dem 31.12.2019 und Abschluss vor dem 01.01.2030 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
- Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Inanspruchnahme
- Ausführung durch ein Fachunternehmen
- Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster
- Rechnung in deutscher Sprache und unbare Zahlung per Überweisung
- Keine Inanspruchnahme, wenn für dieselbe Maßnahme öffentliche Förderung, Paragraf 10f oder Paragraf 35a EStG genutzt wird

## Kombinierbarkeit

Nicht kombinierbar mit KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme; Aufteilung auf verschiedene Maßnahmen ist möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 40.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG) beantragen?

Maßnahmen mit Beginn nach dem 31.12.2019 und Abschluss vor dem 01.01.2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme; Aufteilung auf verschiedene Maßnahmen ist möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
- Antragstellung: https://www.elster.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-an-eigengenutzten-gebaeuden-paragraf-35c-e
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-an-eigengenutzten-gebaeuden-paragraf-35c-e
