# Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 40.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sanierung, Heizung, Dämmung, Fenster und Türen, Wohneigentum |
| Frist | Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR und ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
- Nutzung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken im jeweiligen Kalenderjahr
- Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster
- Begünstigte Maßnahme nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Optimierung bestehender Heizungsanlagen älter als zwei Jahre
- Technische Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV, https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/) eingehalten, sonst entfällt der Steuerbonus vollständig
- Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030
- Keine Inanspruchnahme von § 10f oder § 35a EStG und keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme

## Kombinierbarkeit

Nicht kombinierbar mit BEG-Zuschuss oder gefördertem KfW-Kredit, § 10f EStG oder § 35a EStG für dieselbe Maßnahme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR und ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) beantragen?

Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit BEG-Zuschuss oder gefördertem KfW-Kredit, § 10f EStG oder § 35a EStG für dieselbe Maßnahme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-am-eigenen-haus-35c-estg-bund-umsetzung-ue
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-am-eigenen-haus-35c-estg-bund-umsetzung-ue
