# Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)

Betreiber ortsfester KWK-Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent können auf Antrag eine teilweise Energiesteuerentlastung erhalten. Sie beträgt unter anderem 40,35 Euro je 1.000 Liter Heizöl, 4,42 Euro je Megawattstunde Erdgas und 60,60 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gelten mit 0,16 Euro je Gigajoule und 4,96 Euro je Megawattstunde eigene Sätze. Die Entlastung entfällt, soweit der Strom bereits nach § 9 StromStG steuerfrei ist.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Generalzolldirektion, örtlich zuständiges Hauptzollamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft |
| Themen | Energie, Heizung |
| Frist | laufend, Antragstellung beim Hauptzollamt nach den Fristen der EnergieStV |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ortsfeste Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme
- Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent
- Nachweislich versteuerte Energieerzeugnisse
- Der erzeugte Strom ist nicht bereits nach § 9 Absatz 1 Nummer 4, 5 oder 6 StromStG von der Stromsteuer befreit
- Antrag beim zuständigen Hauptzollamt

## Kombinierbarkeit

Keine weitere Steuerentlastung für dieselben Energieerzeugnisse

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) beantragen?

Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Ortsfeste Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme

### Wo gilt Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) beantragen?

laufend, Antragstellung beim Hauptzollamt nach den Fristen der EnergieStV Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine weitere Steuerentlastung für dieselben Energieerzeugnisse Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__53a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__53a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerentlastung-fuer-die-gekoppelte-erzeugung-von-kraft-und-waerme-53a-energiestg-general
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerentlastung-fuer-die-gekoppelte-erzeugung-von-kraft-und-waerme-53a-energiestg-general
