# Stationaere und ambulante Hospizleistungen

Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Keine Krankenhausbehandlung erforderlich, aber palliativ-medizinischer Versorgungsbedarf
- Versorgung in einem stationaeren oder teilstationaeren Hospiz mit entsprechender Vereinbarung
- Bei ambulanten Hospizdiensten: Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegediensten und Aerzten sowie Leitung durch eine ausgebildete Pflegefachkraft

## Kombinierbarkeit

Der Eigenanteil der stationaeren Hospizversorgung wird von den Hospizen in der Regel aus Spenden getragen; für Kinderhospize und für Erwachsene gelten gesonderte Regelungen, die alle vier Jahre zwischen Kassenverbänden und Hospizorganisationen verhandelt werden. Daneben kann spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach Paragraf 37b SGB V in Anspruch genommen werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Stationaere und ambulante Hospizleistungen beantragen?

Stationaere und ambulante Hospizleistungen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Keine Krankenhausbehandlung erforderlich, aber palliativ-medizinischer Versorgungsbedarf

### Wie viel Geld gibt es bei Stationaere und ambulante Hospizleistungen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Stationaere und ambulante Hospizleistungen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Stationaere und ambulante Hospizleistungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Stationaere und ambulante Hospizleistungen mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Eigenanteil der stationaeren Hospizversorgung wird von den Hospizen in der Regel aus Spenden getragen; für Kinderhospize und für Erwachsene gelten gesonderte Regelungen, die alle vier Jahre zwischen Kassenverbänden und Hospizorganisationen verhandelt werden. Daneben kann spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach Paragraf 37b SGB V in Anspruch genommen werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Stationaere und ambulante Hospizleistungen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/stationaere-und-ambulante-hospizleistungen-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/stationaere-und-ambulante-hospizleistungen-gesetzliche-krankenkasse
