# STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen

STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Selbstständige, Studierende |
| Themen | Gründung, Bildung, Forschung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung, Anträge werden kontinuierlich bearbeitet |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Projekt muss in einer der förderfähigen Kohleregionen wirken
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Kommunen, Hochschulen und Konsortien
- Nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit laufendem Insolvenzverfahren
- Antragstellung über easy-Online für die Kategorien 1 bis 11, Kategorie 12 über den Projektträger Juelich
- Seit 21.09.2025 gilt eine aktualisierte Indikatorik in Version 2.0

## Kombinierbarkeit

Abweichende Förderquoten möglich bei einzelnen Kategorien und bei beihilferechtlich relevanten Projekten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen beantragen?

STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine, Selbstständige und Studierende. Zusätzlich gilt: Projekt muss in einer der förderfähigen Kohleregionen wirken

### Wo gilt STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen beantragen?

Laufende Antragstellung, Anträge werden kontinuierlich bearbeitet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen mit anderen Förderungen kombinieren?

Abweichende Förderquoten möglich bei einzelnen Kategorien und bei beihilferechtlich relevanten Projekten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html
- Antragstellung: https://foerderportal.bund.de/easyonline
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/stark-staerkung-der-transformation-in-den-kohleregionen-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/stark-staerkung-der-transformation-in-den-kohleregionen-bafa
