# Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Energie, Forschung, Sonstiges |
| Frist | Haushaltsmittel erschöpft, derzeit keine Förderung möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Hafenbetriebs-, Hafeninfrastruktur- und Logistikunternehmen sowie Unternehmen der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
- Antrag vor Vorhabenbeginn
- Ausreichende Punktzahl im Qualitätsbewertungsverfahren
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
- Bautagebuch bei baubezogenen Vorhaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie beantragen?

Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Hafenbetriebs-, Hafeninfrastruktur- und Logistikunternehmen sowie Unternehmen der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie

### Wie viel Geld gibt es bei Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie beantragen?

Haushaltsmittel erschöpft, derzeit keine Förderung möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/St%C3%A4rkung-der-maritimen-Verbundwirtschaft-und-Offshore-Windenergie.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/St%C3%A4rkung-der-maritimen-Verbundwirtschaft-und-Offshore-Windenergie.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staerkung-der-maritimen-verbundwirtschaft-und-offshore-windenergie-nbank-investitions-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staerkung-der-maritimen-verbundwirtschaft-und-offshore-windenergie-nbank-investitions-und
