# Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder, betreut durch BMWSB |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete |
| Frist | keine, keine Neuanträge seit 1. Januar 2013 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Foermlich festgelegtes Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich nach BauGB
- Antragsteller war die Kommune
- Vorbereitende Untersuchungen und Sanierungssatzung

## Kombinierbarkeit

Steuerliche Förderung nach Paragraf 7h und 10f EStG bleibt unabhängig davon bestehen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen?

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Foermlich festgelegtes Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich nach BauGB

### Wo gilt Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen?

keine, keine Neuanträge seit 1. Januar 2013 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit anderen Förderungen kombinieren?

Steuerliche Förderung nach Paragraf 7h und 10f EStG bleibt unabhängig davon bestehen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/SanierungEntwicklung/sanierungentwicklung_node.html
- Antragstellung: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/SanierungEntwicklung/sanierungentwicklung_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staedtebauliche-sanierungs-und-entwicklungsmassnahmen-bund-und-laender-betreut-durch-bmwsb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staedtebauliche-sanierungs-und-entwicklungsmassnahmen-bund-und-laender-betreut-durch-bmwsb
