# Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Bund-Länder-Programm zur Gestaltung lebenswerter Quartiere. Gefördert werden nachhaltige Stadterneuerung, Anpassung an den Klimawandel, Rückbau und die Aufwertung von Wohnquartieren. 2025 standen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfuegung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Natur und Umwelt, Neubau |
| Frist | Jährliches Programmanmeldeverfahren beim Landesverwaltungsamt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt
- Foermlich festgelegtes Fördergebiet
- Kommunaler Eigenanteil in der Regel ein Drittel
- Antragstellung beim Landesverwaltungsamt

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Städtebauförderprogrammen des Landes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Flächennachweis oder Betriebsnummer

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?

Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt

### Wo gilt Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?

Jährliches Programmanmeldeverfahren beim Landesverwaltungsamt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Städtebauförderprogrammen des Landes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-wachstum-und-nachhaltige-erneuerung-landesverwaltungsamt-sachsen-anha
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-wachstum-und-nachhaltige-erneuerung-landesverwaltungsamt-sachsen-anha
