# Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete, Kultur |
| Frist | jährliche Programmanmeldung nach Verwaltungsvereinbarung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Stadt oder Gemeinde mit mehr als 2.000 Einwohnern
- Foermlich festgelegtes Fördergebiet
- Integriertes Stadt- oder Gemeindeentwicklungskonzept
- Buendel abgestimmter Maßnahmen statt Einzelprojekt
- Kommunaler Eigenanteil von in der Regel einem Drittel

## Kombinierbarkeit

Ergänzend Landesprogramme Brachflächenbeseitigung und Wohngebäuderückbau

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Städtebauförderung Sachsen beantragen?

Städtebauförderung Sachsen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Stadt oder Gemeinde mit mehr als 2.000 Einwohnern

### Wie viel Geld gibt es bei Städtebauförderung Sachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Städtebauförderung Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Städtebauförderung Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Städtebauförderung Sachsen beantragen?

jährliche Programmanmeldung nach Verwaltungsvereinbarung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Städtebauförderung Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend Landesprogramme Brachflächenbeseitigung und Wohngebäuderückbau Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauförderung Sachsen?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/staedtebau-5707.html
- Antragstellung: https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/staedtebau-5707.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fuer-regionalentwicklung-bewil
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fuer-regionalentwicklung-bewil
