# Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Energie, Natur und Umwelt |
| Frist | Anträge jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr, Geltungsdauer bis 31.12.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Gemeinden und mit Zustimmung des Ministeriums auch Gemeindeverbände
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet
- Teilmaßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme
- Bagatellgrenze für städtebauliche Einzelvorhaben 50.000 Euro
- Antrag vor Beginn der Maßnahme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 beantragen?

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden und mit Zustimmung des Ministeriums auch Gemeindeverbände

### Wie viel Geld gibt es bei Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 beantragen?

Anträge jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr, Geltungsdauer bis 31.12.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15383/staedtebaufoerderrichtlinie-nordrhein-westfalen-2023.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15383/staedtebaufoerderrichtlinie-nordrhein-westfalen-2023.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderrichtlinie-nordrhein-westfalen-2023-land-nordrhein-westfalen-mhkbd
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderrichtlinie-nordrhein-westfalen-2023-land-nordrhein-westfalen-mhkbd
