# Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Kernsportanlagen wie Hallen, Plätze und Schwimmbereiche, Spezialsportanlagen für Tennis, Wassersport, Schießen und Reiten, Funktionsgebäude sowie Spiel- und Bewegungsflächen. Förderbereich I wird über ELER finanziert und richtet sich an Gemeinden unter 50.000 Einwohnern, Förderbereich II steht allen Kommunen und gemeinnützigen Sportorganisationen offen. Sportschulen können vollfinanziert werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Sport |
| Frist | Förderbereich I und II jeweils 31. März eines Jahres, im ersten Jahr vier Wochen nach Richtlinienveröffentlichung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Förderbereich I: Landkreise und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern sowie gemeinnützige Sportorganisationen im Landessportbund
- Förderbereich II: alle Gemeinden und Landkreise, gemeinnützige Sportorganisationen, Landessportbund und weitere gemeinnützige Träger mit Sitz in M-V
- Nachweis des Sportstättenbedarfs
- Ausrichtung an Nachhaltigkeits- und Inklusionszielen
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie) beantragen?

Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie) richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Förderbereich I: Landkreise und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern sowie gemeinnützige Sportorganisationen im Landessportbund

### Wo gilt Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie) beantragen?

Förderbereich I und II jeweils 31. März eines Jahres, im ersten Jahr vier Wochen nach Richtlinienveröffentlichung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/sportstaettenfoerderung/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/sportstaettenfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sportstaettenfoerderung-m-v-sportinfrastrukturrichtlinie-landesfoerderinstitut-mecklenburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sportstaettenfoerderung-m-v-sportinfrastrukturrichtlinie-landesfoerderinstitut-mecklenburg
