# Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden)

Der klassische Telefon-Sozialtarif der Telekom für blinde, gehoerlose und sprachbehinderte Menschen entfällt laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband mit der Umstellung auf die IP-Technik, weil es nur noch Festnetz- und Internet-Flatrates gibt. Neu abgeschlossen werden kann er nicht mehr. Wer bereits einen Sozialtarif hat und weiter nur telefonieren will, kann sich laut DBSV auf die Bestandsschutzregelung berufen und den bisherigen Telefontarif mit Sozialtarif fortsetzen. Wer neu einen guenstigen Anschluss sucht, sollte Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, einen Rechtsanspruch auf einen Sozialtarif gibt es nicht.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Telekom AG |
| Ebene | Sonstige |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehender Telefonvertrag mit Sozialtarif bei der Deutschen Telekom
- Berufung auf die Bestandsschutzregelung, wenn weiterhin nur telefoniert werden soll
- Schwerbehindertenausweis mit den ursprünglich verlangten Merkzeichen, in der Regel Bl, Gl oder entsprechende Sprachbehinderung
- Keine Neuaufnahme mehr möglich

## Kombinierbarkeit

Unabhängig von anderen Sozialleistungen. Der Rundfunkbeitragsvorteil und die portofreie Blindensendung bleiben davon unberuehrt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden) beantragen?

Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehender Telefonvertrag mit Sozialtarif bei der Deutschen Telekom

### Wo gilt Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden) mit anderen Förderungen kombinieren?

Unabhängig von anderen Sozialleistungen. Der Rundfunkbeitragsvorteil und die portofreie Blindensendung bleiben davon unberuehrt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.dbsv.org/xv-blindensendungen-rundfunkbeitrag-telekom-sozialtarif.html
- Antragstellung: https://www.dbsv.org/xv-blindensendungen-rundfunkbeitrag-telekom-sozialtarif.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sozialtarif-der-deutschen-telekom-fuer-menschen-mit-behinderung-bestandskunden-deutsche-te
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sozialtarif-der-deutschen-telekom-fuer-menschen-mit-behinderung-bestandskunden-deutsche-te
