# Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe. Nur in Ausnahmefällen wird geleistet, wenn eine außerordentliche Notlage unabweisbar besteht und die Rückkehr ins Inland nicht möglich ist, etwa wegen Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, wegen längerfristiger stationärer Betreuung oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder wegen hoheitlicher Gewalt. Art und Umfang der Leistung richten sich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Überörtlicher Träger der Sozialhilfe am Geburtsort der antragstellenden Person, Kontakt über die deutsche Auslandsvertretung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales, Zuwanderung und Integration |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Deutsche Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
- Außerordentliche Notlage, die unabweisbar ist
- Rückkehr ins Inland ist aus einem der drei gesetzlich genannten Gründe nicht möglich

## Kombinierbarkeit

Leistungen entfallen, soweit sie vom Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden. Zuständig ist der überörtliche Träger am Geburtsort der antragstellenden Person.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII) beantragen?

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Deutsche Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

### Wo gilt Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Leistungen entfallen, soweit sie vom Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden. Zuständig ist der überörtliche Träger am Geburtsort der antragstellenden Person. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sozialhilfe-fuer-deutsche-im-ausland-paragraph-24-sgb-xii-ueberoertlicher-traeger-der-sozi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sozialhilfe-fuer-deutsche-im-ausland-paragraph-24-sgb-xii-ueberoertlicher-traeger-der-sozi
