# Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 165.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau, Familie, Soziales |
| Frist | Laufende Antragstellung, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Privater Haushalt mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung
- Eigenleistung aus Ersparnissen, Grundstückseigentum oder Eigenarbeit
- Bei Gebrauchtkauf Kostengrenze von 2.500 Euro je Quadratmeter
- Selbstnutzung des Wohnraums

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit IB.SH Immo Eigentum und KfW-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen beantragen?

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Privater Haushalt mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen

### Wie viel Geld gibt es bei Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 165.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen beantragen?

Laufende Antragstellung, Antrag vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit IB.SH Immo Eigentum und KfW-Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen/
- Antragstellung: https://finanzass.ib-sh.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen-land-schleswig-holstein-ib-sh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen-land-schleswig-holstein-ib-sh
