# Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Wohnen und Miete, Neubau, Sanierung |
| Frist | laufend, Programmjahre und Fristen setzen die Länder |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antrag über das jeweilige Landesprogramm und die zuständige Bewilligungsstelle
- Miet- und Belegungsbindung für die Förderdauer
- Vermietung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Einhaltung der Bau- und Energiestandards des Landes

## Kombinierbarkeit

Grundlage der Landesprogramme, teilweise kombinierbar mit KfW-Krediten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (35):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (22):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau) beantragen?

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antrag über das jeweilige Landesprogramm und die zuständige Bewilligungsstelle

### Wo gilt Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau) beantragen?

laufend, Programmjahre und Fristen setzen die Länder Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau) mit anderen Förderungen kombinieren?

Grundlage der Landesprogramme, teilweise kombinierbar mit KfW-Krediten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)?

Für diesen Antrag sind 35 Angaben und 22 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/sozialer-wohnungsbau/sozialer-wohnungsbau_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/soziale-wohnraumfoerderung-des-bundes-sozialer-wohnungsbau-bundesministerium-fuer-wohnen-s
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/soziale-wohnraumfoerderung-des-bundes-sozialer-wohnungsbau-bundesministerium-fuer-wohnen-s
