# Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Zinsgünstiges Darlehen über bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten plus Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des Darlehens für die Modernisierung von mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen. Gefördert werden Grundrissverbesserung, Energie- und Wasserversorgung, Sanitär, Schallschutz und Barrierefreiheit. Das Land übernimmt die Zinsen während der ersten Zinsbindungsdauer vollständig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Hessen / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 6.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Sanierung, Energie, Soziales |
| Frist | Anmeldung 2026 bis 21.08.2026, zweiter Termin 20.11.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude mindestens 20 Jahre alt
- Mindestens 6.000 Euro Modernisierungskosten je Wohneinheit
- Mindestens vier Wohnungen im Vorhaben
- Gesicherte Finanzierung
- Vermietung nach der Modernisierung
- Keine Doppelförderung mit dem Erwerb von Belegungsrechten

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung mit dem Programm Erwerb von Belegungsrechten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?

Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Gebäude mindestens 20 Jahre alt

### Wie viel Geld gibt es bei Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 6.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung beantragen?

Anmeldung 2026 bis 21.08.2026, zweiter Termin 20.11.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung mit dem Programm Erwerb von Belegungsrechten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung-306946
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung-306946
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung-land-hessen-wibank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/soziale-mietwohnraumfoerderung-modernisierung-land-hessen-wibank
