# Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Zuwanderung und Integration, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG
- Nachweis eines besonderen Bedarfs im Einzelfall
- Bedarf ist zur Existenzsicherung, zur Gesundheit oder für Kinder unerlaesslich
- Antrag bei der zuständigen Leistungsbehörde

## Kombinierbarkeit

Ergänzt die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, ersetzt sie nicht. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, kein pauschaler Rechtsanspruch auf eine bestimmte Höhe.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG beantragen?

Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG

### Wo gilt Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, ersetzt sie nicht. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, kein pauschaler Rechtsanspruch auf eine bestimmte Höhe. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__6.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__6.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonstige-leistungen-nach-6-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendige-leistungsbehoerde-des-landkre
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonstige-leistungen-nach-6-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendige-leistungsbehoerde-des-landkre
