# Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)

Zinsloses Darlehen für Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten. Gefördert werden 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei. Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des ISB-Darlehens.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Sanierung, Neubau, Soziales |
| Frist | Laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 10 Quadratmeter individuelle Wohnfläche je Person
- Belegungs- und Mietbindung von 10 Jahren
- Bestätigung der Kommune über den Bedarf
- Mietobergrenzen von 4,40 bis 7,20 Euro je Quadratmeter je nach Mietstufe
- Mindesttilgung 2 Prozent p. a.
- Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (33):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (22):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759) beantragen?

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759) richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Mindestens 10 Quadratmeter individuelle Wohnfläche je Person

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759) beantragen?

Laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)?

Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 22 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/759.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/759.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-zur-foerderung-von-wohnraum-fuer-fluechtlinge-und-asylbegehrende-programm-7
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-zur-foerderung-von-wohnraum-fuer-fluechtlinge-und-asylbegehrende-programm-7
