# Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität, Natur und Umwelt |
| Frist | Die Finanzhilfen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind laut NBank bereits ausgeschöpft, eine Bewilligung ist derzeit nicht zu erwarten |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie die Region Hannover
- Vorhaben muss mindestens in ein integriertes Verkehrskonzept oder Radverkehrsnetzplan eingebettet sein
- Sicherheitsaudit bei Vorhaben über 100.000 Euro
- Mittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind bereits ausgeschöpft

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) beantragen?

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie die Region Hannover

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) beantragen?

Die Finanzhilfen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind laut NBank bereits ausgeschöpft, eine Bewilligung ist derzeit nicht zu erwarten Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Sonderprogramm-Stadt-und-Land.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Sonderprogramm-Stadt-und-Land.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsinfrastruktur-nbank-niedersachsen-aus-bundes-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsinfrastruktur-nbank-niedersachsen-aus-bundes-und
