# Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über die Länder und das Bundesamt für Logistik und Mobilität |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität, Natur und Umwelt |
| Frist | Programmlaufzeit bis 2030 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung über das jeweilige Bundesland
- Maßnahme dient dem Aufbau flächendeckender Radinfrastruktur
- Eigenanteil der Kommune je nach Fördersatz

## Kombinierbarkeit

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, Landesprogramme wie LGVFG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) beantragen?

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragstellung über das jeweilige Bundesland

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) beantragen?

Programmlaufzeit bis 2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, Landesprogramme wie LGVFG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/flaechendeckende-fahrradinfrastruktur-sonderprogramm-stadt-und-land.html
- Antragstellung: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/flaechendeckende-fahrradinfrastruktur-sonderprogramm-stadt-und-land.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsinfrastruktur-bundesministerium-fuer-verkehr-umse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsinfrastruktur-bundesministerium-fuer-verkehr-umse
