# Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Soziales |
| Frist | Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche oder juristische Person als Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohngebäuden
- Nachweis von Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde
- Antrag vor Vorhabenbeginn, kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
- Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent der bewilligten Zuwendung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V beantragen?

Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V richtet sich an Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Natürliche oder juristische Person als Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohngebäuden

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V beantragen?

Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/sonderprogramm-instandsetzung-wohnraum/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/sonderprogramm-instandsetzung-wohnraum/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-instandsetzung-von-wohnraum-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-instandsetzung-von-wohnraum-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommer
