# Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI

Voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen mussten von Oktober 2022 bis April 2023 monatliche Sonderleistungen an die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Personen zahlen. Die Höhe betrug je Einrichtung und Monat 500 Euro bei bis zu 40 Plätzen, 750 Euro bei 41 bis 80 Plätzen und 1.000 Euro bei mehr als 80 Plätzen. Die Pflegekassen erstatteten den Betrag den Einrichtungen. Das Programm ist seit dem 30. April 2023 ausgelaufen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 1.000 Euro |
| Mindestbetrag | 500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Personal, Sozialleistung |
| Frist | Leistungszeitraum endete am 30. April 2023 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zugelassene voll- oder teilstationaere Pflegeeinrichtung
- Benennung der zuständigen Personen nach Paragraf 35 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
- Meldung dieser Personen gegenueber den Pflegekassen
- Leistungszeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI beantragen?

Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI richtet sich an Unternehmen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Zugelassene voll- oder teilstationaere Pflegeeinrichtung

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI?

Der Höchstbetrag beträgt 1.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI beantragen?

Leistungszeitraum endete am 30. April 2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__150c.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__150c.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderleistungen-fuer-pflegeeinrichtungen-nach-paragraf-150c-sgb-xi-pflegekassen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderleistungen-fuer-pflegeeinrichtungen-nach-paragraf-150c-sgb-xi-pflegekassen
