# Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen

Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzgeber / Netzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, Vermieter |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Betrieb einer EEG-geförderten Solaranlage
- Einbau eines intelligenten Messsystems loest die Regelung für Anlagen unter 100 Kilowatt aus
- Meldepflicht der eingespeisten Mengen in der Ausfallvergütung nach Paragraf 51 Absatz 3 EEG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen beantragen?

Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Betrieb einer EEG-geförderten Solaranlage

### Wo gilt Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/solarspitzengesetz-wegfall-der-verguetung-bei-negativen-strompreisen-gesetzgeber-netzbetre
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/solarspitzengesetz-wegfall-der-verguetung-bei-negativen-strompreisen-gesetzgeber-netzbetre
