# SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 5.700 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Wohneigentum |
| Frist | laufend, Förderrichtlinie ab 02.01.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus in Berlin
- Stromspeicher muss in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
- Angebot für PV-Anlage mit Leistungsnachweis in kWp und Angebot für das Speichersystem
- Kein laufendes oder eröffnetes Insolvenzverfahren gegen die Antragstellenden
- Antragstellung über das elektronische Antragssystem SolarPLUS

## Kombinierbarkeit

ENEO Energiegutachten, GründachPLUS

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin beantragen?

SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus in Berlin

### Wie viel Geld gibt es bei SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin?

Der Höchstbetrag beträgt 5.700 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin beantragen?

laufend, Förderrichtlinie ab 02.01.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

ENEO Energiegutachten, GründachPLUS Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb-business-team.de/foerderangebote/solarplus/solarplus-s/
- Antragstellung: https://www.ibb-business-team.de/foerderangebote/solarplus/solarplus-s/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/solarplus-s-photovoltaik-und-stromspeicherfoerderung-fuer-ein-und-zweifamilienhaeuser-berl
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/solarplus-s-photovoltaik-und-stromspeicherfoerderung-fuer-ein-und-zweifamilienhaeuser-berl
