# Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Stadt Bonn |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bonn |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude im Stadtgebiet Bonn
- Mieterstrommodell nach EEG oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG
- Bonus nur zusammen mit einer geförderten Photovoltaikanlage

## Kombinierbarkeit

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (32):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beantragen?

Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gebäude im Stadtgebiet Bonn

### Wo gilt Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Das Programm ist regional begrenzt auf Bonn.

### Muss ich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit anderen Förderungen kombinieren?

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Für diesen Antrag sind 32 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bonn.de/themen-entdecken/klima/klima-foerderprogramme/foerderprogramm-solares-bonn.php
- Antragstellung: https://www.bonn.de/themen-entdecken/klima/klima-foerderprogramme/foerderprogramm-solares-bonn.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/solares-bonn-bonus-fuer-mieterstrom-und-gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-stadt-bonn
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/solares-bonn-bonus-fuer-mieterstrom-und-gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-stadt-bonn
